Das BGH-Urteil zu Facebook betrifft jeden, der seinen digitalen Nachlass verfassen will.
Insbesondere zwei Fragen haben durch das Urteil neue Bedeutung bekommen:
- Welche digitalen Konten sollen gelöscht werden?
- Und welche verbliebenen Konten sollen von wem weiter „gepflegt“ werden?
Der Artikel nennt die wichtigsten Inhalte für den digitalen Nachlass. Er zeigt auch einen einfachen Weg auf, so einen digitalen Nachlass zu erstellen.
Kurzer Hintergrund zum BGH-Urteil
Das BGH-Urteil zu Facebook vom 12.7.2018 besagt (unter anderem), dass ein Facebook-Konto vererbt wird.
Zu diesem Thema gibt es hier insgesamt vier Artikel. Zwei sind schon erschienen:
- Was bedeutet das Urteil eigentlich? Es reicht offensichtlich ein gutes Stück über Facebook hinaus.
- Und was soll der normale Internet-Nutzer nun besonders beachten? Er muss sich darüber im Klaren sein, dass alles, was er schreibt und teilt und postet die Erben nach seinem Tod sehen können. Diese Konsequenz betrifft uns alle, ob wir nun einen digitalen Nachlass verfassen oder nicht.
In diesem dritten Beitrag geht es um eine kleinere Zielgruppe. Er richtet sich an Menschen, die in Sachen digitaler Nachlass aktiv sind oder aktiv werden wollen. Eigentlich sollten wir ja alle so etwas aufsetzen, aber bekanntlich ist nur der Geist bei solchen Sachen willig… Was müssen also diese Exoten, die ihren digitalen Nachlass schreiben, nach dem Facebook-Urteil beachten? Darum geht es hier.
Der vierte Beitrag schließlich wird sich um ein noch spezielleres Thema drehen: um den Todesfall im engen Familien- oder Freundeskreis. Das Thema wird also sein: Auf was müssen Hinterbliebene und Erben nach dem Urteil achten?